EHRENKODEX

Die Organisationen und Institutionen der deutschen PBS-Branche haben ethische Handlungsregeln für unternehmerischhandelnde Personen und Unternehmen aufgestellt. Die Initiative dazu kommt aus der Papier-, Bürobedarfs- und Schreibwaren-Industrie und wird heute vom Verband der PBS-Markenindustrie organisiert, dem die marktrelevanten Markenfirmen der PBS-Branche angehören.

Zur Förderung des Leistungswettbewerbs und seiner Sicherung gegen wettbewerbswidrige Praktiken haben der Verband der PBS-Markenindustrie, Handelsverband Büro und Schreibkultur (HBS) im Bundesverband Wohnen und Büro e.V. (BWB) und die Prisma Fachhandels AG, Grundsätze für die deutsche Papier-, Bürobedarfs- und Schreibwaren-Branche (PBS-Branche) aufgestellt. Diese sollen zur Förderung eines fairen Geschäftsverhaltens zwischen den Markenartikelherstellern untereinander, den Markenartikelherstellern und den Händlern sowie den Händlern untereinander und mit ihren Kunden beitragen.

1. Anwendungsbereich
Dieser Ehrenkodex wendet sich an alle Markenartikelhersteller und Händler der PBS-Branche.

2. Einhaltung des Wettbewerbsrechts
Markenartikelhersteller und Händler verpflichten sich, die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts einzuhalten und Handlungen, die den guten kaufmännischen Sitten widersprechen, zu unterlassen.

3. Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen
Markenartikelhersteller und Händler verpflichten sich, vertragliche Vereinbarungen, die sie im Rahmen der geltenden Gesetze frei ausgehandelt haben, einzuhalten.

4. Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche
Markenartikelhersteller und Händler werden einen Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche (Ehrenrat) einsetzen, der die Einhaltung der oben genannten Grundsätze überwacht und Verletzungen dieser Grundsätze nachgeht. Markenartikelhersteller und Händler, aber auch andere Marktteilnehmer sind berechtigt, den Ehrenrat anzurufen, soweit Verletzungen der oben genannten Grundsätze bekannt werden.
Der Ehrenrat kann zur näheren Ausgestaltung der oben genannten Grundsätze Verhaltensregeln aufstellen.
Die Zusammensetzung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Ehrenrats werden in einer Verfahrensordnung näher festgelegt.

5. Beitritt
Diesem Ehrenkodex sollen alle Markenartikelhersteller und Händler der PBSBranche sowie alle Organisationen und Verbände aus diesem Adressatenkreis beitreten. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verband der PBS-Markenindustrie, der eine Liste der Beigetretenen führt.
Die diesem Ehrenkodex beigetretenen Organisationen und Verbände werden darauf hinwirken, dass ihre Mitglieder diesen Ehrenkodex als verbindlich ansehen. Die Beigetretenen sind berechtigt, im Geschäftsverkehr in angemessener Form darauf hinzuweisen, dass sie diesem Ehrenkodex beigetreten sind. Dieses Recht erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Näheres regelt die Verfahrensordnung.

6. Inkrafttreten
Dieser Ehrenkodex tritt am Tag ihrer Unterzeichnung durch die in der Präambel genannten Wirtschaftsorganisationen in Kraft.

                                                               Düsseldorf, den 10. Oktober 2005, aktualisiert am 11. September 2019